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e-Justiz – Mensch oder Maschine, wer entscheidet künftig?
Der 34. Bundesrechtspflegertag 2016 fand vom 26.-28.Oktober 2016 in Trier statt. Er setzt sich als als Oberstes Organ des BDR Bund aus den Mitgliedern des Präsidium des BDR Bund und den Delegierten der einzelnen Landesverbände zusammen.
Vorbereitend tagten ab 24.10.2016 die Bundesleitung und ab 25.10.2016 das Präsidium des BDR Bund. Neben den Delegierten nahmen zahlreiche Rechtspfleger aus allen Bundesländern an diesem Event teil.
Thüringen war diesmal mit 12 Rechtspflegern (11 Mitgliedern) vertreten:
O. Apel, D. Eisenberger, U. Ernst, L. Klimes, B. Lischke-Kraulich, B. Kirchner, S. Kretschmer, M. Köditz, L. Scholtes, P. Völker, K. Wahrig, B. Zwinkau.
Am 26.10.2016 wurde die neue Bundesleitung gewählt.
Mario Blödtner, Vorsitzender
Antje Keilhaue, stv. Vorsitzende und Bundesgeschäftsführerin
Manfred Georg, stv. Vorsitzender und Bundesschatzmeister
Klaus Rellermeyer, stv. Vorsitzender
Achim Müller, stv. Vorsitzender
Elke Strauss, stv. Vorsitzende und Schriftleiterin
Claudia Kammermeier, stv. Vorsitzende und Öffentlichkeitsreferentin
Zum Ablauf und den Dokumenten verweisen wir auf die Veröffentlichungen auf der Internetseite des Bundes: http://www.bdr-online.de/bdr/index.php/events/rechtspflegertag/rechtspflegertag-2016
Ab Mittwoch - beginnend mit einer festlichen Abendveranstaltung - folgten die meisten Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern der Einladung zum festlichen Abendessen im Tagungshotel „Viena House easy“ mit einem unterhaltsamen Liveprogramm. Es bot sich die Zeit für zahlreiche Gespräche mit Teilnehmern aus den anderen Mitgliedsverbänden.
Am Donnerstagvormittag (27.10.2016) wurden 4 Arbeitskreise angeboten. Hier konnten interessierte Mitglieder der Landesverbände und die Delegierten unter fachkundiger Leitung aktuelle Rechts- und berufspolitische Themen erörtern.
Zur Auswahl standen Arbeitskreise mit den Themen:
1. Elektronischer Rechtsverkehr und E-Akte –Ist die E-Akte eine Chance für die Unabhängigkeit?
2. Der Status des Rechtspflegers – Fortschreibung des Leipziger Programm und Gesetzesentwurf zur Änderung des Rechtspflegergesetzes
3. Entwicklung und Vereinfachung des Insolvenzrechts
4. Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge - Herausforderungen für den Rechtsstaat
Die Ergebnisse der Arbeitskreise wurden mit großem Interesse aufgenommen. Sie sind für die Organe des BDR und für die Aufgaben der Bundesleitung Arbeitsgrundlagen in der neuen Wahlperiode.
Im Anschluss fand eine Pressekonferenz statt. Den Abschluss des Tages bildete die öffentliche Festveranstaltung mit dem Schwerpunkt einer Podiumsdiskussion zum Motto des Rechtspflegertages „e-Justiz – Mensch oder Maschine, wer entscheidet künftig?“, moderiert von Markus Appelmann (SAT1).Es diskutierten: Herbert Mertin, Minister der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Maximilian Herberger, ehem. Vorsitzende des EDV-Gerichtstages, Dr. Karin Engel, Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Ulrich Wilmsmann Head of BI&BIG DATA GER C&SI IMABI, Mario Blödtner, Bundesvorsitzender BDR. Zum Thema äußerten sich außerdem der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, via Trailer, sowie Frau Christina Miko-Vidal vom Landgericht Landshut über die Pilotierung der elektronischen Akte in Bayern.
Einen umfassenden Bericht hat Kollege Dirk Eickhoff vom Verein der Rechtspfleger im Bundesdienst in seinem VRB aktuell 4/2016 zusammengestellt: http://www.vrb.de/pdf/vrb_aktuell/VRBAktuell2016_4.pdf
Umrahmt wurde die Veranstaltung von einem vielfältigen Programm. Die Teilnehmer konnten Saarburg kennenlernen, Luxemburg besichtigen und Trier aus der Sicht der Römerzeit erkunden. Ferner wurde eine „Rechtspflegerfete“ in der Bundesrichterakademie organisiert, bei der mit guter Musik von Rechtspfleger-Kollegin Jella Fiebach alias „yellACOUSTIC“ aus Rheinland-Pfalz echte Feierstimmung aufkam, bis weit in die Nacht...
Am Freitag fand der Delegiertentag mit den Beschlüssen zur Verabschiedung der Entschließungen sowie der Zustimmung der Delegierten zum Entwurf eines neuen Rechtspflegergesetzes und der Fortschreibung des Leipziger Programms sowie der Bestimmung von Ort und Zeit des nächsten Rechtspflegertages - 2020 in Berlin - seinen erfolgreichen Abschluss.
Der Bundesrechtspflegertag war für alle Teilnehmer ein echter Gewinn, mit zahlreichen Begegnungen, neuen Eindrücken, die zum Nachdenken und zum Abgucken anregen, die motivieren und im Alltag regelmäßig nachwirken.
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PEBB§Y-Fortschreibung 2016 - Fachgerichte
Die Erhebung und Auswertung von PEBB§Y-Fach Fortschreibung 2016 ist seit November letzten Jahres abgeschlossen. Kolleginnen und Kollegen von drei Thüringer Gerichten waren an der Erhebung beteiligt.
Das Endgutachten (Hauptband) mit Auswertungsband I, Auswertungsband II und Anlagenband liegt vor. Im Laufe des Jahres werden die Bundesbasiszahlen in der Bundespensenkommission festgelegt. Danach erfolgt die Umsetzung dieser Zahlen in das Thüringer System.
Wir gehen davon aus, dass die Praxis sowie die Personalvertretungen und die Berufsverbände wieder beteiligt werden.
Das System für die Fachgerichte wird nach Abschluss der landesinternen Beratungen auf der Internetseite des TMMJV eingestellt.
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PEBB§Y-Fortschreibung 2014 - Umsetzung der Gutachtenergebnisse
Nach Vorlage des Endgutachtens waren die Ergebnisse zunächst in ein bundeseinheitliches Modell umzusetzen, diese Tätigkeit wurde erfolgreich im April 2016 abgeschlossen. Nach Prüfung der landesspezifischen Besonderheiten durch Vertreter der Praxis, der Gerichtsverwaltungen, Vertretern des Hauptrichterrates, des Hauptstaatsanwaltsrates sowie des Hauptpersonalrates und Billigung durch den Minister, sind nunmehr die Ergebnisse im Thüringer System zur Ermittlung des Personalbedarfes zusammengestellt worden.
Der BDR wurde als Berufsverband hierzu angehört und hat Stellung genommen.
Das Endgutachten kann nun nebst Auswertungsband I, Auswertungsband II und Anlagenband eingesehen werden.
Die Zusammenstellung bildet die Grundlage für die künftige Berechnung des Personalbedarfs an den ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Die Umsetzung des Projektes ist weitestgehend abgeschlossen. Ausstehend sind Anpassungen im Bereich der Justizverwaltungen.
Es ist angestrebt, das System als Informationsgrundlage stets aktuell zu halten.
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Verbindungsrichter/innen im Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen
Im Rahmen des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil-und Handelssachen (EJN) gibt es seit einigen Jahren auf dem Gebiet des Familienrechtsauch in Deutschland Verbindungsrichter/innen.
Ziel der Richternetzwerke ist es, die grenzüberschreitende Kommunikation zu erleichtern. Die Verbindungsrichter/innen selbst leisten Hilfestellungen in Familienverfahren mit Auslandsbezug, bei allgemeinen Fragen zu Rechtssystem sowie Rechtspraxis des anderen Staates und vermitteln Kontakte zum zuständigen Richter in einem anderen Land.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
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Alternierende Telearbeit und Vertrauensarbeitszeit
Beim Thüringer Oberlandesgericht wurde unter Leitung von Frau Gehre eine Arbeitsgruppe gegründet, die zur Aufgabe hat, Voraussetzungen und Bedingungen für die Einführung alternierender Telearbeit zu erarbeiten sowie Eckpunkte einer Dienstvereinbarung. Neben Vertretern der Landgerichte, der Staatsanwaltschaften und der ITeGS sind für den BPR Udo Ernst und für den BDR Barbara Zwinkau vertreten. Erste Ergebnisse sollen Ende November vorliegen.
Der Antrag des TMMJV vom Oktober 2015 zur Genehmigung der Vertrauensarbeitszeit durch das TMIK ist leider noch unbeantwortet. Eine erneute Anfrage läuft. Ursprünglich sollte im Zuge der Auflösung der Zweigstelle Bad Langensalza zum 01.12.2016 und mit dem Einzug des Amtsgerichts Mühlhausen in das umgebaute und erweiterte Gerichtsgebäude, die Pilotierung dort sowie beim AG Arnstadt beginnen.
Wir hoffen, dass es in Kürze eine Entscheidung gibt.